Neuregelung zu Bleileitungen im Trinkwasser

Neuregelung zu Bleileitungen im Trinkwasser

Seit dem 12. Januar 2026 ist der Betrieb von Trinkwasserleitungen aus Blei in Deutschland vollständig untersagt. Basis hierfür ist die am 24. Juni 2023 novellierte Trinkwasserverordnung. Bestehende Bleileitungen sowie bleihaltige Bauteile müssen bis zu diesem Stichtag entfernt oder dauerhaft stillgelegt worden sein. 

Gesundheitlicher Hintergrund

Blei ist ein Schwermetall, das über alte Installationssysteme in das Trinkwasser gelangen kann. Die Aufnahme von Blei über das Wasser stellt ein Gesundheitsrisiko dar. Besonders empfindlich reagieren Schwangere, Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder, da das Metall die Entwicklung des Nervensystems beeinträchtigen kann.

Pflichten für Eigentümer und Vermieter

Die Verantwortung für den Zustand der Hausinstallation liegt bei den Hauseigentümern und Betreibern der Immobilien.
·    Austauschpflicht: Vorhandene Bleileitungen müssen fachgerecht ersetzt werden.
·    Fristverlängerung: In begründeten Ausnahmefällen – etwa bei nachweisbarem Handwerkermangel – kann eine Fristverlängerung gewährt werden.
·    Konsequenzen: Bei Missachtung der Vorgaben drohen Bußgelder sowie rechtliche Haftungsrisiken gegenüber den Mietern.

So erkennen Sie Bleileitungen im Haus

Um Bleileitungen in Ihrer Immobilie zu identifizieren, helfen folgende drei Schritte:
·    Sichtprüfung: Bleirohre sind weich, silbergrau und lassen sich mit einem Messer leicht einritzen. Prüfen Sie sichtbare Leitungen am Wasserzähler.
·    Nachfrage: Erkundigen Sie sich bei der Hausverwaltung oder beim Vermieter nach dem Baujahr und dem Material der Leitungen.
·    Wassertest: Eine kostenpflichtige Labormessung bringt Gewissheit. Dafür das Wasser vor der Probe vier Stunden in der Leitung stehen lassen. Das Gesundheitsamt berät Sie dazu.
Beispielfotos zu Bleileitungen finden Sie hier: Bleileitungen leicht erkennen
Link:
https://www.nlga.niedersachsen.de/blei/bleileitungen-lassen-sich-leicht-erkennen-wenn-man-weiss-wie-sie-aussehen-205546.html

Handlungsempfehlungen

1.    Prüfung veranlassen: Hauseigentümer sollten die Trinkwasserinstallation durch einen zugelassenen Fachbetrieb für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (SHK) kontrollieren lassen.
2.    Fachbetrieb kontaktieren: Registrierte SHK-Innungsbetriebe unterstützen bei der Identifikation und dem vorschriftsmäßigen Austausch betroffener Rohre.

Wichtige Kennzahlen im Überblick

·    Verbot von Bleileitungen: Seit 12. Januar 2026
·    Aktueller Blei-Grenzwert: 10 µg/l
·    Zukünftiger Grenzwert (ab 2028): 5 µg/l
·    Zuständigkeit: Hauseigentümer und Anlagenbetreiber

Bei Fragen sind wir für Sie da.
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